Versicherungskennzeichen für alle Altersgruppen
Versicherung für Mofa, Moped, Roller & Co.
Dieses Angebot ist für Fahrerinnen und Fahrer verschiedener Altersgruppen vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs erfüllt werden.
Je nach Fahrzeugart und Betriebserlaubnis kann der Versicherungsschutz unter anderem für folgende Fahrzeuge genutzt werden:
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Mofas
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Mopeds
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Mokicks
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Motorroller
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zweirädrige Kleinkrafträder
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dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
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motorisierte Krankenfahrstühle
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Fahrräder mit Hilfsmotor
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Leichtmofas
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schnelle Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h
Für die konkrete Einstufung des Fahrzeugs sind die Angaben in der Betriebserlaubnis beziehungsweise im COC-Dokument entscheidend.
Der 1. März ist Stichtag
Das Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen beginnt jedes Jahr am 1. März.
Wer sein Fahrzeug weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, benötigt ab diesem Zeitpunkt ein neues Versicherungskennzeichen.
Für den Abschluss benötigen wir die Betriebserlaubnis oder das COC-Papier des Fahrzeugs.
Bei Neufahrzeugen aus unserem Angebot liegen die erforderlichen Unterlagen in der Regel bereits vor. Nach Abschluss kann das Kennzeichen direkt mitgenommen oder auf Wunsch zugesendet werden.
Tarif für unterschiedliche Altersgruppen
Bei diesem Angebot besteht keine pauschale Beschränkung auf Fahrer ab 23 Jahren.
Auch jüngere Fahrer können entsprechend dem gewählten Versicherungstarif berücksichtigt werden.
Unabhängig vom Versicherungsschutz müssen immer die gesetzlichen Voraussetzungen für das jeweilige Fahrzeug erfüllt sein. Je nach Fahrzeugklasse können beispielsweise ein bestimmtes Mindestalter, eine Prüfbescheinigung oder eine entsprechende Fahrerlaubnis notwendig sein.
Nicht über diesen Tarif versicherbar
Dieses Angebot gilt nicht für:
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Quads
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Segways
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Microcars
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Elektrokleinstfahrzeuge
Ob ein bestimmtes Fahrzeug in diesen Tarif fällt, wird anhand der jeweiligen Fahrzeugunterlagen geprüft.
Fahrzeug bereits vorhanden?
Wenn Sie ein bereits vorhandenes Fahrzeug versichern möchten, benötigen wir eine Kopie der Betriebserlaubnis beziehungsweise des COC-Dokuments.
Die dort enthaltenen technischen Angaben ermöglichen die Prüfung und korrekte Zuordnung des Fahrzeugs.
Versicherungsschutz im Überblick
Kfz-Haftpflicht mit hoher Deckungssumme
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden.
Je nach Versicherungsvertrag kann eine Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen Euro vorgesehen sein.
Teilkasko optional erhältlich
Abhängig vom gewählten Tarif kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Diese kann beispielsweise Schutz bei folgenden Schadenereignissen bieten:
Je nach Versicherungsbedingungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Bei bestimmten Teilkaskoschäden kann diese beispielsweise 150 Euro betragen.
Fahrerkreis ohne feste 23-Jahre-Grenze
Dieses Versicherungsangebot ist ausdrücklich für verschiedene Altersgruppen vorgesehen.
Eine generelle Beschränkung auf Fahrer ab 23 Jahren besteht bei diesem Tarif nicht.
Maßgeblich ist, dass jeder Fahrer die gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs erfüllt und entsprechend im Versicherungsschutz berücksichtigt wird.